Kooperatives Mandat (Cooperative Practice)
Auch im Rahmen eines kooperativen Mandates ist Ziel, eine einvernehmliche, aussergerichtliche, möglichst selbstbestimmte Regelung der notwendigen Punkte durch die Parteien (Ehepartner oder Verwandten). Auch hier, wie bei der Mediation, sitzen die Beteiligten an einem Tisch und treffen über die Art des Verfahrens und die Vertraulichkeit eine Rahmenvereinbarung. Jeder der Parteien ist jedoch durch je einen Anwalt vertreten. Diese begleiten den Einigungsprozess schlichtend und beratend, jedoch klar einer Partei zugeordnet.
Das Verfahren ist aufwändiger als eine Mediation, da nun zwei Anwälte eingebunden sind. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich nicht mehr vorstellen können, ohne eigene Unterstützung mit dem Konfliktgegenüber zu verhandeln.
Am Ende des Verfahrens steht auch hier eine rechtlich bindende Vereinbarung, die ein gerichtliches Verfahren (z.B. über die Scheidungsfolgen) entbehrlich macht.