Umstrukturierung und Umwandlung

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Das Bedürfnis nach einer Umstrukturierung einer Organisation kann vielfältige Gründe haben stehen häufig am Ende einer Veränderungsphase (Phasen eines Unternehmens) oder gehen damit einher. Die juristische Umwandlungen ist dabei ein grundlegender Schritt, neuen Entwicklungen auch auf der Ebene der Rechtsform gerecht zu werden.

Auch hier gilt es wiederum zwei Ebenen zu beachten und professionell zu bearbeiten und zu begleiten: die organisatorische Stukturebene samt der darin arbeitenden Menschen und die juristische Ebene. Diese folgt der strukturellen Ebene und bildet diese möglichst passend ab.

Auf der organisatorischen Ebene stellt sich die Frage nach Rollen, Arbeitsabläufen, Aufgabenverteilung und Kompetenzen. Bei der (Neu-) Erarbeitung dieser Strukturen müssen die Bedürfnisse der Menschen gewürdigt und angemessen berücksichtigt werden.

Die juristische, vertragliche Ebene ist bei der Erarbeitung der Strukturen immer wieder interessant und kann wertvolle Anregungen liefern, doch sind die Verträge zur Umwandlung eigentlich ein Endprodukt des Umstrukturierungsprozesses. Dieser ist damit noch nicht beendet, denn die Neuerungen wollen nun umgesetzt, integriert werden, was an manchen Stellen weiterhin professionell begleitet werden sollte.

Bei jeder geplanten Umwandlung ist genau zu fragen, was danach besser sein soll. Manchmal ist es vielleicht nur die Organisationsstruktur oder persönliche Beziehungen, die geklärt werden möchten und die Rechtsform ist eigentlich passend.

Wenn sich bislang kooperierende Einzelunternehmer zusammentun und sie eine Gesellschaft gründen, gilt es zum einen eine passende Gesellschaftsform zu wählen, zum anderen die bestehenden Einzelunternehmen in die neu zu gründende Gesellschaft einzubringen und nach internen Absprachen gemeinsam fortzuführen.

Ein Grund, eine GbR zu einer Kapitalgesellschaft umzuwandeln ist häufig, dass mit steigenden Umsätzen das Haftungspotential gestiegen ist und die Gesellschafter sich gegen eine persönliche Haftung, die in der GbR besteht, absichern möchten und deshalb in eine GmbH oder einer GmbH & Co KG umwandeln wollen.

Abspaltungen von Teilbetrieben können sinnvoll sein, wenn z.B. die Muttergesellschaft unübersichtlich oder schwerfällig geworden ist und/oder es im Unternehmen Unternehmerpersönlichkeiten gibt, die bestimmte Bereiche auf eigenes Risiko führen möchten.

Eine Umwandlung kann nach dem hierfür vorgesehenen Umwandlungsgesetz geschehen.

Häufig ist der Fall, dass das Unternehmen als GbR gegründet wurde und nun in Form einer GmbH weitergeführt werden soll. Gerade aber der Wechsel von einer GbR zu einer Kapitalgesellschaft kann hier nur durch den Zwischenschritt über die Umwandlung in eine OHG realisiert werden.

Doch auch außerhalb des Umwandlungsgesetzes gibt es Möglichkeiten zu den gewünschten Ergebnissen zu gelangen. Die Gesellschafter gründen eine GmbH. Diese tritt als Gesellschafterin der Personengesellschaft bei und die bisherigen Gesellschafter scheiden aus. So wächst das bisherige Vermögen der Gesellschaft der einzig verbliebenen Gesellschafterin, der GmbH zu (Anwachsungsmethode). Oder Unternehmen wird als Ganzes von der bisherigen Gesellschaft auf eine neu gegründete GmbH zu übertragen. Welche dieser Formen sich als angemessen erweist ist vom Einzelfall und dessen Gegebenheiten abhängig. Hierbei sind unter anderem auch steuerrechtliche Aspekte entscheidend und durch Ihren Steuerberater zu würdigen, den wir gerne in den Umwandlungsprozess integrieren.

Veränderungen sind immer prozesshaft und finden nicht punktuell statt. Ein entsprechender Beratungsprozess findet ist deshalb begleitend stattt und findet auf den genannten Ebenen statt.

Eine Umwandlung ist damit eine komplexe und beratungsintensive Angelegenheit und immer ein Weg ins Neuland, auf dem ich Sie gerne begleite.

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