Einvernehmliche Ehescheidung

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Die Scheidung und ihre Folgesachen

Sie sind sich im Prinzip einig, dass Sie sich scheiden lassen müssen und auch die vermögens- und unterhaltsrechtlichen Folgefragen scheinen lösbar? Nun wollen Sie möglichst zeit- und kostensparend auseinander gehen?

Hier bietet sich der Weg der einvernehmlichen Ehescheidung an:

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder der Ehepartner seinen eigenen Anwalt hat. Es ist jedoch auch möglich, nur mit einem Anwalt zu agieren und so die Hälfte der Kosten zu sparen.

Dazu erarbeiten wir gemeinsam im Vorfeld oder auch nachdem wir den Scheidungsantrag eingereicht haben eine Scheidungsfolgevereinbarung. Hier regeln Sie die Scheidungsfolgen, wie zB die Aufteilung des Vermögens (in der Regel durch Zugewinnausgleich), die Handhabung der Rentenanwartschften, die Aufteilung des Hausrats, mögliche Unterhaltsansprüche und, falls vorhanden, den Umgang und die Sorge der Kinder. Falls es hier Differenzen gibt, bietet sich in den schwierigen Punkten an, sich in der Mediation helfen zu lassen.

Im Scheidungstermin kann im deutschen Recht der Anwalt nur einen der Ehepartner vertreten. Allerdings ist der Scheidungstermin nur eine Formalie, da die Scheidungsfolgen bereits geregelt sind. Der nicht vertretene Ehepartner stimmt der Ehescheidung lediglich zu.

Trennungsphasen

Eine Trennung von einem (vormals) geliebten Partner ist kein punktuelles Ereignis, sondern ein Prozess, der sich auch über Jahren hinziehen kann.

Es kommt vor, dass ein Partner schon vor langer Zeit mit der Beziehung abgeschlossen hatte, während der andere Partner noch immer an die Verbundenheit und Verbindlichkeit der Beziehung glaubt.

In der Regel durchläuft ein Paar gemeinsam unterschiedliche Trennungsphasen.

Bevor es zu dem meist dramatischen Ereignis der eigentlichen „Trennung“ kommt, pendeln die Partner in einer Ambivalenzphase häufig zwischen „ich will“ und „ich will nicht“ hin- und her. In dieser Phase kommt es immer wieder zu Liebschaften mit anderen Personen, bis schließlich ein Partner den Entschluss fasst – „ich will nicht (mehr)“.

Dies ist für den nicht mitentscheidenden Partner ein Schock. Zunächst möchte dieser die Trennung nicht wahrhaben und reagiert mit Verzweiflung und Wut.

Erst wenn sich diese Gefühle beruhigen ist eine gemeinsame Trauer und ein gemeinsames Bedauern darüber möglich, dass es sich beide Partner  anders vorgestellt haben. Wenn dies passieren kann, sitzen sie (auf der Beziehungsebene) wieder „in einem Boot“ und die Gestaltung der Zukunft wird viel einfacher möglich.

Und Sachthemen gibt es genügend. Wer zieht aus? Was passiert mit dem Familienheim? Wie machen wir das mit den Kindern? Wie regeln wir den Unterhalt? All dies will neu vereinbart und geregelt sein und diese Vereinbarungen können nur Sie treffen.

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