Ausscheiden eines Gesellschafters

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Sie wollen getrennter Wege gehen, da z.B. ein konstruktives Miteinander nicht mehr möglich scheint oder sich Zielvorstellungen geändert haben? Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten stehen dann im Raum.

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft kann das Unternehmen ohne den ausscheidenden Mitgesellschafter weiter geführt werden. Idealerweise wird dies einvernehmlich zu Wege gebracht, notfalls können Beteiligungen grundsätzlich auch gekündigt, bzw. eingezogen werden.

Dabei vollzieht sich das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft unterschiedlich zu dem Austritt aus einer GmbH. Durch eine Kündigung eines Personengesellschaftsanteils tritt ein Gesellschafter, wenn die Kündigung wirksam ist, auch unmittelbar aus der Gesellschaft aus. Wenn jedoch ein GmbH-Gesellschafter seine Gesellschafterstellung gekündigt hat, bleibt der Gesellschaftsanteil als solcher noch bestehen und muss in der Folge veräußert oder durch die GmbH eingezogen werden.

Häufig ist viel schwieriger, als den Austritt rechtstechnisch umzusetzen, ist es, die Entscheidung zu treffen, wer das Unternehmen weiter führt und wer es verlässt. Auch die Folgefrage der Konditionen, insbesondere der Abfindungshöhe sind existentieller Natur und deshalb häufig stark umstritten. Bei diesen Entscheidungsprozessen begleite ich Sie mit professioneller Gesprächsführung, Moderations- und Mediationsmethoden.

Bei der Frage nach einer Abfindungshöhe ist der Unternehmenswert von zentraler Bedeutung. Auch hier gibt es einige Unsicherheiten wie ein Anteil bewertet werden kann, denn es stehen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Verfügung. Es stellt sich dabei immer die Frage, welche Werte vor allem in die Bewertung einfließen sollen – Buchwerte, Substanzwerte oder die Ertragswerte – und welche Regelungen die Satzung vorsieht. Auch hier gilt es regelmäßig zu einer gefühlt fairen Vereinbarung zu gelangen.

Gerade der Austritt eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft sollte folglich unbedingt einvernehmlich erfolgen. Denn streitige Rechtsfragen sind häufig schwer zu klären, so wirft allein die Frage nach der Gültigkeit einer Kündigung häufig rechtlich kaum einheitlich zu beantwortende schwierige Wertungsprobleme auf. Wird eine Unternehmensbewertung streitig, müssen in einem Gerichtsverfahren teure Gutachter beauftragt werden.

Eine Moderation oder Mediation der Gespräche zwischen den Beteiligten und eine nachfolgende Vertragsgestaltung im Auftrag aller bzw. der Gesellschaft ist kostengünstigste und zeitsparendste Weg. Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei der Gesellschaft um ein Familienunternehmen handelt und familiäre Bande zwischen den Gesellschaftern bestehen.

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