Arbeitsrecht
Bei der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen sind immer wieder arbeitsrechtliche Fragestellungen relevant.
Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zu einer Lähmung einer Abteilung oder sogar des ganzen Betriebs führen. Bevor hier zu arbeitsrechtlichen Mitteln wie der Abmahnung oder gar einer Kündigung gegriffen wird, bietet sich der Versuch einer Klärung auf kommunikativer Ebene an, insbesondere einer Mediation oder eines Teamcoaching. So kann z.B. ein langjähriger und erfahrener Mitarbeiter unter neuen Voraussetzungen oder zu anderen Bedingungen gehalten oder effizienter eingesetzt werden. Oder die Leisungsfähigkeit eines im Grunde gut aufeinander abgestimmten Teams wird wieder hergestellt. Je früher ein Konflikt erkannt wird, und je schneller es zu einem Austausch über die Schwierigkeiten kommt, desto schneller lässt sich eine motivierte Zusammenarbeit und Effizienz wieder herstellen.
Sollte klar sein, dass ein gemeinsamer Weg nicht mehr beschritten werden kann ist es auch hier in der Regel vorzugswürdig, sich einvernehmlich zu verständigen. Dies geschieht durch einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beendet oder einen Abwicklungsvertrag, der die Folgen einer Kündigung regelt und in dem der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. So kann einem Arbeitsgerichtsprozess vorgebeugt, bzw. ein solcher vermieden werden.
Ausgewogene Arbeitsverträge helfen, um Konflikten vorzubeugen.
Freie Mitarbeit oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Fragen nach der Möglichkeit des Outsourcings von Diensleistungen durch Abschluss von Honorarverträgen ist sowohl für den Arbeit- bzw. Auftraggeber, als auch für einen betroffenen Arbeitnehmer, bzw. Dienstleister interessant. Viele kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmer sind auf freie Mitarbeiter und Honorarkräfte angewiesen, z.B. kurzfristig in Spitzenzeiten oder bei Großprojekten.
Das Risiko ist jedoch hoch, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung diese Beschäftigungen als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Die rückwirkend zu zahlenden Beiträge können für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen existenzbedrohend werden.
Umso wichtiger ist hier eine sensible und umsichtige Beratung, welche sämtliche Kriterien, wie unter anderem die Eingliederung in die betriebliche Organisation, die Weisungsunterworfenheit des Mitarbeiters und die freie Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft ausreichend berücksichtigt.
Ich helfe Ihnen, das mögliche Risiko reell einzuschäten und begleite Sie bei der notwendigen vertraglichen Gestaltungen und der erforderlichen Organisation Ihres Unternehmens.
Bei Arbeitnehmern kann sich andersherum das Problem ergeben, dass der bisherigen Arbeitsplatz künstlich „ausgelagert“ wird, obwohl sich am organisatorischen Rahmen nichts ändern. Hier erörtern wir mit Ihnen die Handlungsmöglichkeiten.
Geschäftsführer – abhängig beschäftigt oder selbständig?
Auch ob sie als GmbH- Geschäftsführer und Gesellschafter als Arbeitnehmer oder als selbständig im Sinne des Sozialgesetzbuchs eingestuft werden, hängt mit einem Bündel an Kriterien zusammen und hat weitreichende Folgen, sowohl im Streitfalle, z.B. bei einer Klage gegen eine Kündigung oder auf ausstehende Vergütung, als auch für die Frage der Sozialversicherungspflicht.
Bei Gründung einer Gesellschaft oder bei Abschluss eines Anstellungsvertrags berate ich Sie zu den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und ihren rechtlichen Konsequenzen.
Im Streitfall untersuchen wir zunächst, ob es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung gibt, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Gerade bei Gesellschafter- Geschäftsführern ist ein einvernehmliches Vorgehen, insbesondere eine Mediation weit effizienter, als ein prozessuales Vorgehen. Dies gilt sogar im Umgang mit Behörden, wie der Deutschen Rentenversicherung und dem Finanzamt.
Falls dies nicht möglich sein sollte, klären wir Sie umfassend über Ihre Rechte und die möglichen Schritte als Geschäftsführer oder als Gesellschafter auf. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere Fragen der Vergütung und Tantieme, der Gewinnbeteiligungen, einer Abfindungen und der oft vereinbarten Wettbewerbsverbote.
Kernthemen