Familienrecht
Begleitung und Beratung bei Trennung und Scheidung / Familienrecht
Familiäre Auseinandersetzungen sind naturgemäß sehr emotional und belastend.
Gerade bei der Trennung von Paaren sind starke Emotionen mit im Spiel, welche sich direkt auf der Sachebene auswirken. Eine Hauptaufgabe des Beraters besteht darin, die Gefühlsebene getrennt von der Sachebene besprechbar zu gestalten, um Gefühlen angemessen Raum zu geben, so dass auf der Sachebene vernünftige Lösungen entstehen können.
Im Paarleben haben sich regelmäßig Verhaltensmuster etabliert, die einmal ausgelöst standardmäßig ablaufen und eine konstruktive Verständigung stören oder unmöglich machen. Der Versuch, eine Verständigung zu ermöglichen und sich dabei ausschließlich auf die Sacheebene zu konzentrieren ist sehr mühevoll. Wichtig ist, auch die zu Grunde liegenden Verhaltensmuster zu erkennen um neue Verhaltensoptionen anzubieten, die im Laufe der Zeit etabliert werden können.
Ist einmal eine inhaltliche Lösung gefunden, kann diese im Anschluss in ein juristisches Gewand gekleidet, schriftliche Vereinbarungen zu Umgang, Sorge, Unterhalt, Vermögensausgleich u.a. getroffen werden.
Über gemeinsame Kinder besteht die familiäre Bindung eines Elternpaares ein Leben lang. Gerade die Kinder sind unmittelbar von einem Konflikt der Eltern betroffen und belastet. Sie wollen ihre Eltern, brauchen sowohl Mutter als auch Vater und wollen sich auch nicht zwischen einem von Ihnen entscheiden müssen. Umso wichtiger ist die Loyalität der Eltern gegenüber der Kinder in Bezug auf den anderen Elternteil. Und das Wohl des Kindes ist beiden Eltern eines der wichtigsten gemeinsamen Ziele. Die einzige vernünftige Umgangsweise mit einem Konflikt gerade zum Wohl des Kindes ist, sich zu verständigen und so weit wie möglich zu einigen, z.B. im Rahmen einer Mediation.
Wenn zusätzlich kulturelle Unterschiede in der Familie vorhanden sind ist im Rahmen einer Mediation eine zusätzliche, interkulturelle- oder Diversitätskompetenz gefragt (interkulturelle Mediation)
Kooperatives Mandat bei Trennungs, Scheidungs und Unterhaltsfragen
Auch im Rahmen eines kooperativen Mandates ist Ziel, eine einvernehmliche, aussergerichtliche, möglichst selbstbestimmte Regelung der notwendigen Punkte durch die Parteien (Ehepartner oder Verwandten). Auch hier, wie bei der Mediation, sitzen die Beteiligten an einem Tisch und treffen über die Art des Verfahrens und die Vertraulichkeit eine Rahmenvereinbarung. Jeder der Parteien ist jedoch durch je einen Anwalt vertreten. Diese begleiten den Einigungsprozess schlichtend und beratend, jedoch klar einer Partei zugeordnet.
Der Nachteil gegenüber einer Mediation ist, dass Sie nicht mehr ganz allein verantwortlich sind für die Entwicklung von Lösungsoptionen und dass das Verfahren teurer als ein Mediationsverfahren ist. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass beide Anwälte den klaren Auftrag haben, die eigene Partei rechtlich zu beraten. In der Mediation darf der Mediator hingegen seine neutrale Rolle nicht verlassen und nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf das gemeinsame Ziel geben.
Am Ende des Verfahrens steht auch hier eine rechtlich bindende Vereinbarung, die ein gerichtliches Verfahren (z.B. über die Scheidungsfolgen) entbehrlich macht.
Kernthemen