GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS

Viele kleine Unternehmen wählen mehr oder weniger ausdrücklich die Rechtsform der GbR oder auch BGB-Gesellschaft. Eine solche ist (auch mündlich) schon dann gegründet, wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck verbinden und irgendwelche Beiträge, seien es Dienstleistungen oder Einlagen in Geld, erbringen.

Viel zu häufig wird in der Gründungsphase irgendein Muster aus dem Internet verwendet. In diesem werden naturgemäß keine individuellen Eigenschaften der Unternehmer  oder des Unternehmens berücksichtigt. Dies rächt sich dann im Konfliktfall, für den der Mustervertrag keine oder unzureichende, bzw. nicht erwünschte Regelungen enthält.

Es macht sich bezahlt, wenn bei Gründung der Gesellschaft die unterschiedlichen Interessen und Erwartungen der Gründer im Rahmen eines Vertragscoachings ausreichend diskutiert werden und in ausgewogenen Regelungen ihren Niederschlag finden. Dies betrifft Fragen der Kompetenzen, der gegenseitigen Erwartungen und Aufgabenverteilung, aber auch Fragen für eine mögliche Unternehmensübernahme bei Ausscheiden eines Gesellschafters und die Frage der dann zu bezahlenden Abfindung. So schaffen Sie eine nachhaltige Grundlage für ein freudiges, gemeinsames Schaffen!

Auch im Fall der Trennung macht ein moderierter Prozess (am besten eine Mediation ) Sinn, denn dies spart Kosten (sonst zweier Anwälte) und Zeit, da Sie unmittelbar miteinander verhandeln. Am Ende des Trennungsprozesses gestalten wir die Auflösungsvereinbarung.

Auch die Vergrößerung und Erweiterung Ihres Unternehmens  hat mehrere Dimensionen. Zum einen wird das Team größer und die Aufgaben werden mehr; auch hier gehen wir gerne mit Ihnen durch einen gemeinsamen, kreativen Prozess. Zum anderen ist dies oft mit einem Rechtsformwechsel, beispielsweise zu einer GmbH oder GmbH & Co. KG verbunden.