GMBH / GMBH & CO KG
Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste Gesllschaftsform in Deutschland.
Dennoch sollten sich Gründer bei der Wahl der Rechtsform der Vor- und Nachteile bewusst werden. Der Hauptvorteil, den viele Gründer in dieser Rechtsform sehen, ist die Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital. Doch gerade Vermieter und Darlehensgeber lassen sich die betreffenden Verträge von den Gesellschaftern oder Geschäftsführern gegenzeichnen, wodurch diese wieder persönlich haften. Ein weiterer Vorteil ist das Standing im Geschäftsleben. Im Vergleich zu einer GbR oder OHG ist die GmbH durch vielfältige Formvorschriften jedoch wesentlich unflexibler. Durch so genannte „Öffnungsklauseln“ in den Verträgen kann erreicht werden, notariell zu beurkundende Satzungsänderungen entbehrlich zu machen. Bei einer personalistischen Gesellschaftsstruktur kann auch die GmbH weitestgehend „personalisiert“ werden.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, zu Beginn die GmbH-Satzung möglichst individuell auszugestalten und die unterschiedlichen Gestaltungsvarianten gegeneinander abzuwägen – und sich hierfür die notwendige Zeit zu nehmen. Fragen der Kompetenzen, des Wettbewerbs neben der Stellung als Gesellschafter oder Geschäftsführer, aber auch des möglichen Ausscheidens und die damit zusammenhängende Frage nach einer Abfindung bergen erhebliches Konfliktpotential. Insbesondere bei personalistisch strukturierten Unternehmen ist es klug, sich zu Beginn über die gegenseitigen Vorstellungen und Erwartungen klar zu werden, da es gerade im Zusammenhang mit ungeklärten und enttäuschten Erwartungen häufig zu folgenschweren Konflikten kommt (Workshop bei Unternehmensgründung).
Eine interessante und vielseitige Rechtsform ist die GmbH & Co KG. Sie verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (leichtes Ändern der Satzung, leichteres Einbeziehen weiterer Gesellschafter und Geldgeber, informellere Handhabung) mit einer Beschränkung der Haftung. Allerdings ist der Gründungs- und Buchhaltungsaufwand um einiges höher, und die Rechtsform als solche ist sehr komplex.
Im Laufe des Lebens eines Unternehmens kann es dazu kommen, dass das bisherige Rechts“kleid“ nicht mehr passt, die Verträge den neuen Gegebenheiten angepasst werden wollen oder gar eine neue Rechtsform gefunden werden muss. Wir begleiten Sie dann beispielsweise bei der Umwandlung Ihrer GbR oder OHG in eine GmbH. Gerade hier bietet sich eine Umwandlung in eine GmbH & Co KG an.
Auch die Beratung während des Ablebens der GmbH und deren Auflösung gehören zu meinen Beratungsfeldern.