Mediation bei Trennung und Scheidung

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Mediation bei Trennung und Scheidung

Familiäre Auseinandersetzungen sind naturgemäß sehr emotional und belastend, so dass es häufig schwer ist, mit dem (Ex-)Partner zu Lösungen zu gelangen. Bei gemeinsamen Kindern besteht die familiäre Bindung ein Leben lang. Aber auch die gemeinsamen, über Jahre hinweg erworbenen Errungenschaften (Zugewinn) wollen verteilt oder aufgelöst werden. Ein Gerichtsprozess kann sich über Jahre hinweg erstrecken und macht häufig ehemalige Partner und Eltern auf Lebzeit zu erbitterten Feinden.

Deshalb bietet sich gerade hier an, sich zu verständigen und so weit wie möglich zu einigen. Dies gelingt am leichtesten im Rahmen einer Mediation, insbesondere bei einvernehmlichen Ehescheidungen oder Trennungen.

Ich helfe Ihnen dabei, sich über die wichtigsten Sachfragen zu verständigen. Diese sind regelmäßig:

  • Wer zieht aus, wer bleibt im Familienheim?
  • Unterhaltsfragen
  • Sorgerecht und Umgangsfragen
  • die Vermögensauseinandersetzung (z.B. die gemeinsam erworbene Immobilie, Zugewinnausgleich)
  • Rentenanwartschaften und deren Ausgleich (Versorgungsausgleich)

Dabei dürfen Sie in in Ihren Lösungen von den rechtlichen Grundmustern wie z.B. dem Model des gesetzlichen Zugewinnaus- oder Versorgungsausgleichs abweichen und wirklich individuelle Lösungen entwickeln, die dem entsprechen, was Sie brauchen und leisten können.

Außerdem dürfen auch Emotionen ihren Platz haben, die beachtet werden wollen, um tatsächlich zu einer nachhaltigen Lösung zu gelangen.
Denn gerade eine Trennung von einem vormals geliebten Partner ist kein punktuelles Ereignis, sondern ein Ablösungsprozess.

Nach erfolgreicher inhaltlicher Einigung gestalten wir eine Scheidungsfolgevereinbarung oder eine Trennungsvereinbarung. Diese enthält dann alle regelungsbedürftigen Punkte. Zumeist empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. So sind Ihre Vereinbarung formell gültig. Hierdurch wird ein nachfolgender Scheidungstermin zur reinen Formalie, da alle regelungsbedürftigen Punkte schon rechtskräftig sind.

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