Das Büro

2004 hat sich die damalige Partnerschaft Zukunftspartner bewusst für den Standort Berlin Kreuzberg entschieden, der von einer lebendigen, kreativen und weltoffenen Stimmung geprägt ist.

Über die Corona-Jahre hat Zukunftspartner® im Sinne eines ressourcen-schonenden Arbeitens seine Tätigkeit flexibilisiert und das geliebte Altbau-Büro in der Wiener Straßen, das wir fast 20 Jahre mit Leben füllten aufgegeben.

In Präsenz lade ich Sie nun in die Besprechungsräume von Meeet, Mahlower Str. 24, Hofgebäude, 12049 Berlin ein.

Gerne treffen wir uns online und können dazu Teams, Google Meet oder Zoom nutzen.

Zukunftspartner® ein eingetragenes Markenzeichen von Sebastian Zukunft.

Fotos von Meeet – einige Rechte vorbehalten

Honorare

Regelmäßig vereinbare ich individuell mit Ihnen mein Honorar. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Komplexität, der Personenanzahl der Beteiligten, dem Fachgebiet, dem Kontext und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Ausschlaggebend sind meine langjährige Erfahrung, Expertise und Qualifikationen.

Das Honorar pro Zeitstunde beträgt dabei regelmäßig zwischen 180 € und 200 € für Verbraucher (bei zwei Beteiligten) und zwischen 200 € und 250 € für Unternehmen oder Personengruppen. Im Einzelfall gewähre ich für förderungswürdige Projekte oder bedürftige Menschen Rabatte. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der notwendigen Auslagen und der Umsatzsteuer.

In gerichtlichen Angelegenheiten richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der zugehörigen Vergütungsverordnung (VV). Die pauschale Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Interesse, welches Sie verfolgen. Dabei ist der Gegenstandswert nur der Referenzpunkt, anhand welchem das Honorar bemessen wird.

Einen Überblick über die möglichen Kosten eines Rechtsstreits bietet der interaktive Prozesskostenrechner der Allianz AG.

Spätestens zu Beginn des ersten Gespräches klären wir die weiteren Fragen zur Honorarvereinbarung , ihrer Ausgestaltung oder einer Abrechnung nach RVG und VV. Transparenz und Offenheit auch in Honorarfragen sind eine Grundlage einer vertrauensvoller Zusammenarbeit.

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„Der Weg zur Gleichheit ist Gleichheit. Wenn wir wollen, dass Männer und Frauen gleich sind, dann müssen wir sie gleich behandeln, auch in der Sprache. Jede sprachliche Sichtbarmachung von Geschlecht hebt das Geschlecht hervor, weist auf Unterschiede hin, betont, dass eben dieses Geschlecht so wichtig ist, dass es in jeder Lebenslage erwähnt werden muss, und zementiert damit die Ungleichheit.“

Nele Pollatschek, https://www.bpb.de

Für eine Vielfalt des sprachlichen Ausdrucks – Gendern und das generische Maskulin – sowohl als auch!

Lange habe ich überlegt, ob ich mich überhaupt erklären möchte. Vielleicht ist es dem oder der ein oder anderen aufgefallen, dass ich die das so genannte generische Maskulin verwende und weder mit noch ohne Sterchen „gendere“.

Ich bin als Jahrgang 1973 gewohnt, dass dieses generische Maskulin – was interessanter Weise kein männliches Wort ist –  alle Personen einer Gruppe, egal ob männlich oder weiblich beinhaltet. Gleichzeitig wird es in vielen Kontexten, in denen ich mich bewege die Normalität in der ein oder anderen Form zu gendern. Dies stellt mich vor eine Herausforderung.

Dass ich hier das generische Maskulin verwende, liegt vor allem an der Praktikabilität des Schreibens und Lesens und – zugegeben – auch an meiner Gewohnheit.

Einen Text, der mir jedoch aus dem Herzen spricht und mich von einer moralischen Bürde befreit ein „weißer alter Mann“ zu sein, der sich sprachlich nicht korrekt ausdrückt möchte ich hier zitieren.

Und da ich Vielfalt und Freiheit auch im sprachlichen Ausdruck schätze, mag sich jeder (und natürlich jede!) ausdrücken wie er/sie/es möchte und mir meine Ausdrucksweise nicht übel nehmen.